Die Gewinne einer Aktiengesellschaft unterliegen im Unternehmen der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag. Ein als Dividende ausgeschütteter Gewinn trägt somit bereits eine steuerliche Vorbelastung.
Der Aktionär muss die von ihm empfangenen Dividenden zusätzlich als Einkommen versteuern. Hierbei gilt die Abgeltungssteuer. Gewinne sind steuerfrei, wenn die Freigrenze von 801 Euro nicht erreicht wird.