Damit man zu seinem Recht kommt und keine Kosten hat, gibt es die Rechtschutzversicherungen, doch nicht alle decken alle Probleme ab. So ist das Thema Scheidung oft nicht mit in der Versicherung beinhaltet. Nur wenige Rechtsschutzversicherungen decken auch eine Scheidung ab.
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Was bedeutet die Scheidung?
Eine Scheidung bedeutet nicht nur hohe Anwaltskosten, sondern meist auch einen erheblichen emotionalen Stress. Sogar dann, wenn sich das Ehepaar einvernehmlich trennt, kommen einige Tausend Euro an Kosten auf das Paar zu.
Hierbei ist es unerheblich, ob sich das Ehepaar bereits geeinigt hat bezüglich Unterhalt, Aufteilung des Eigentums oder der Kinder. Die Kosten steigen, wenn sich das Paar nicht einvernehmlich trennt, denn dann müssen gleich zwei Anwälte beauftragt werden.
Bei einer privaten Rechtschutzversicherung hat man die Möglichkeit, ein sogenanntes Komplettpaket abzuschließen. Dieses beinhaltet meist Absicherungen im Bereich Privat, Beruf und Verkehr. In diesem Komplettpaket ist eine Beratungsleistung im Bereich Familien- und Erbrecht eingeschlossen. Sucht man nach einer Rechtschutzversicherung für die Scheidung, dann wird man nicht so schnell fündig.
Die Scheidung wird meistens nicht mitversichert
In den seltensten Fällen sind die Kosten für die Scheidung in eine Versicherung mit inbegriffen. Wer sich ein wenig umsieht, wird auf die ARAG-Versicherung treffen. Sie ist eine Versicherung, bei der man einen Rechtschutz in Ehesachen abschließen kann.
Diese sogenannte „Scheidungs-Versicherung“ kann jedoch keine Garantie geben, dass die Beziehung ewig hält. Sollte eine Scheidung bevorstehen, dann übernimmt diese Rechtschutzversicherung die Kosten, wenn eine Ehe vor Gericht geschieden wird. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung deckt alle Kosten, die hierbei entstehen, das können der Anwalt, die Gerichts- und Gutachterkosten sein.
Was bietet die Versicherung gegen Scheidung?
Kosten der Scheidungsfolgesachen, wie beispielsweise ein getrenntes Verfahren um die Klärung des Sorgerechts oder der Unterhaltszahlungen, übernimmt die Versicherung ebenfalls. Hier ist jedoch ein Limit von 30.000 € je Rechtschutzfall begrenzt, wobei eine Selbstbeteiligung von 500 € enthalten ist. Die Versicherungsprämie kostet jährlich 77 €.
Versichert ist hier nicht nur der Antragsteller, sondern auch der Ehepartner. Beide Ehepartner können die Versicherung im Falle einer Scheidung nutzen. Diese Rechtschutzversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn man verheiratet ist. Nicht eheliche Gemeinschaften und Lebenspartner können nicht versichert werden.
Zu beachten
Damit die Versicherung bei einer Scheidung wirksam wird, muss eine Bedingung erfüllt sein. Zwischen Vertragsabschluss und der Scheidung müssen mindestens drei Jahre liegen. Wer sich also für den Fall der Scheidung absichern möchte, sollte dies bereits am Tag der Hochzeit tun.