Hierbei wird ein Teil des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in Beiträge für die Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge) umgewandelt. Dadurch können bis zu 2.640 Euro jährlich steuerfrei eingezahlt werden.
Die Direktversicherung
Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine von fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Durch Umwandlung des monatlichen Bruttogehalts in Beiträge für die Versicherung können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt werden.
Einer der großen Vorteile bei dieser Variante der Direktversicherung ist, dass der Arbeitnehmer die Beiträge nicht versteuern muss. Für das Jahr 2014 bedeutet das, dass Beiträge in Höhe von 2.620 Euro steuerfrei eingezahlt werden können. Dieser Betrag ist ebenso von den Sozialabgaben befreit. Zusätzlich können noch steuerbegünstigt 1.800 Euro eingezahlt werden.
Dies geht jedoch nur, wenn in dem abgeschlossenen Vertrag der Versicherung keine Pauschalbesteuerung nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) erwähnt wird. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass auf die zusätzlichen Beiträge von 1.800 Euro pro Jahr Sozialabgaben fällig werden.
Die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bietet die Variante der Entgeltumwandlung viele Vorteile für die Arbeitnehmer. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Steuervorteile und die Einsparungen der Sozialabgaben. Laut des Alterseinkünftegesetzes werden die Auszahlungen nachlagernd versteuert, das heißt, dass die Steuern erst bei Erhalt der Rente fällig werden.
Dennoch kann dies als Steuervorteil angesehen werden, da der Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ist als während der Berufstätigkeit. Dies gilt jedoch nur bei Direktversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind.