Der Freistellungsauftrag muss der Kapitalanlagegesellschaft vorgelegt werden, damit bei Kapitalerträgen, wie Zinszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe keine Kapitalertragssteuer einbehalten werden kann.
Der Freistellungsauftrag muss der Kapitalanlagegesellschaft vorgelegt werden, damit bei Kapitalerträgen, wie Zinszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe keine Kapitalertragssteuer einbehalten werden kann.





