Die deutschen Börsen bieten neben dem amtlichen Handel sowie dem geregelten Markt noch den sogenannten Freiverkehr zum Handel mit Aktien, Renten und Optionsscheinen. Der Hauptunterschied zwischen diesen drei Marktsegmenten liegt in den unterschiedlich strengen gesetzlichen Auflagen denen die Handelsteilnehmer unterliegen.
Die börsengesetzlichen Regelungen die für den amtlichen Handel und den geregelten Markt bestehen, gelten für den Freiverkehr nicht. Der Handel im Freiverkehr findet per Telefon zwischen Freimaklern statt. Die Kurse dürfen allerdings nur dann veröffentlicht werden, wenn ein ordnungsgemäßer Handel an der Börse gewährleistet ist, der angegebene Kurs sich also durch Angebot und Nachfrage ergeben hat.
Im Freiverkehr werden vor allem die Aktien und Anleihen kleinerer oder ausländischer Unternehmen gehandelt. Die Unternehmen, deren Wertpapiere im Freiverkehr gehandelt werden, unterliegen nicht der Prospektpflicht. Sie müssen auch keine Unternehmensberichte oder Zwischenberichte erstellen. Auch gelten keine Regelungen hinsichtlich der Mindestlebensdauer des Unternehmens sowie eines Mindestkapitals bei der Emission.