Bei den gedeckten Optionsscheinen (Covered Warrants) handelt es sich im ursprünglichen Wortsinn um Optionsscheine, die von Emissionshäusern (Banken) begeben werden und das Recht verbriefen, bereits im Umlauf befindliche („alte“) Aktien zu erwerben, die der Emittent über einen entsprechenden Deckungsbestand bereithält.
Im Unterschied zu den klassischen Aktienoptionsscheinen erhöht sich bei den Covered Warrants im Falle der Ausübung die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien nicht. Über die Jahre hinweg wurde der Begriff Covered Warrant inhaltlich immer breiter gefasst und wird oft als Oberbegriff für das Warrantgeschäft der Emissionshäuser verstanden.
Inzwischen wird zumeist auf einen tatsächlichen physischen Deckungsbestand verzichtet; stattdessen sichert der Emittent die Ansprüche des Optionsscheininhabers durch entsprechende Hedging-Techniken.