Der Geregelte Markt bietet gegenüber dem Amtlichen Markt den Unternehmen einen erleichterten Zugang zum Börsenhandel. Der Börseneinführungsprospekt (Unternehmensbericht) kann kürzer sein.
Sofern dies in einem Börsenpflichtblatt angekündigt wird, kann er auch an den Schaltern der Kreditinstitute zur Einsicht ausgelegt werden. Durch diese und andere Erleichterungen soll vor allem mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit geboten werden, kostengünstig an die Börse zu gehen. Der Handel folgt den gleichen Regeln wie der Amtliche Markt.