Die Ermittlung des Periodenerfolgs ist intern für die Unternehmenssteuerung und extern für die Unternehmensbewertung enorm wichtig. Der Gewinn soll immer aussagen, wie viel ein Unternehmen „verdient“ hat.
Berechnung des Gewinns
Die Berechnung des Gewinns ist abhängig von den angewandten Regeln. Es kann einen bedeutenden Unterschied machen, ob die Geschäftsführung intern die Kosten einer Periode von den erwirtschafteten Leistungen abzieht oder ob in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht der Aufwand vom Ertrag abgezogen wird.
Im Jahresabschluss wird der Gewinn als „Jahresüberschuss“ bezeichnet. Er lässt sich auf zwei Arten berechnen:
- Jahresüberschuss = Ertrag – Aufwand
- Jahresüberschuss = Eigenkapital am Periodenende – Eigenkapital am Periodenbeginn + Ausschüttungen an Anteilseigner – Einzahlungen von Anteilseignern
Im internen Rechnungswesen berechnet sich der Gewinn als Leistungen – Kosten. Deren Berechnung kann von der Berechnung von Ertrag und Aufwand deutlich abweichen.
Unterschiedliche Auslegung
Neben dem Jahresüberschuss besteht eine Reihe weiterer Begriffe, die man wohlwollend als Gewinn bezeichnen könnte.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT oder Betriebsgewinn) etwa entspricht dem Jahresüberschuss ohne Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Steuern auf den Gewinn und ist entsprechend in der Regel höher als der Jahresüberschuss.