Die meisten Bundesbürger verfügen über ein eigenes Girokonto. Schließlich wird heute der größte Teil der Geldgeschäfte bargeldlos darüber abgewickelt. Was aber ist bei einer Kündigung zu beachten?
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Jeder benötigt eine Girokonto
Ohne Girokonto kommt heute praktisch niemand mehr zurecht. Zum Beispiel bei der Gehaltsüberweisung oder bei der Überweisung der Miete benötigt der Verbraucher ein Girokonto. Wer über kein Konto verfügt, hat es im Alltag jedenfalls sehr schwer.
In Deutschland gibt es nach Angaben der Deutschen Bundesbank rund 2.000 Geld- und Kreditinstitute. Die meisten von ihnen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, ein Girokonto zu führen. Mehr als 95.103.000 Millionen Girokonten existieren in Deutschland.
Bei einer Bevölkerung von circa 82 Millionen Einwohnern verfügt statistisch gesehen also jeder Bundesbürger mindestens über ein Konto. Die Aufgaben und Formen von Girokonten sind gesetzlich in den Paragraphen 675 ff. des BGB geregelt.
Konditionen für eine neues Girokonto sollten immer verglichen werden
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Banken sind zum Teil erheblich. Das fängt bei den Kontoführungsgebühren an und reicht über die Zinsen für gewährte Dispokredite bis hin zu den diversen Serviceleistungen. Flächendeckende Verbreitung von Geldautomaten, Überweisungsmöglichkeiten und -gebühren, aber auch die Zusendung von Kontoauszügen sind zum Beispiel Faktoren, die von Bank zu Bank unterschiedlich sein können.
Es kann sich daher lohnen, das Geldinstitut zu wechseln und das Girokonto zu kündigen. Eine Entscheidungshilfe kann dabei eine Untersuchung von Stiftung Warentest sein. Diese hat 77 Institute unter die Lupe genommen und dabei zum Teil gravierende Unterschiede ermittelt. Die Ergebnisse sind teilweise auf der Homepage der Stiftung zu finden oder können dort auch als Vollversion (gegen eine Gebühr) bestellt werden.
Worauf aber ist bei der Kündigung eines Girokontos genau zu achten?
Zunächst kann festgehalten werden, dass sowohl der Kontoinhaber als auch das betreffende Geldinstitut das Recht haben, das Konto zu kündigen. Hierfür fallen im Übrigen keinerlei Gebühren an. Eine Kündigung ist darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der Kontoinhaber kann die Kündigung per Fax oder postalisch an seine alte Bank senden.
Wichtig ist dabei jedoch, dass das Schriftstück die Konto- bzw. die Kundennummer enthält und eigenhändig vom Kontoinhaber unterschrieben wurde. Darüber hinaus sollte die Kündigung auch mit einer Datumsangabe versehen sein. Empfehlenswert ist es, eine Bitte um kurze schriftliche Bestätigung durch die Bank zu integrieren, um auf Nummer sicher zu gehen.
Sollten spezielle Bedingungen zwischen der Bank und dem Kontoinhaber für den Fall der Kündigung vereinbart worden sein, so müssten diese schriftlich im Giro-Vertrag fixiert sein. Die meisten Banken geben auf ihrer Homepage auch die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen an, die solche Besonderheiten ebenfalls nennen müssten.
Bei Unsicherheiten kann auch eine Nachfrage in der Bankfiliale hilfreich sein. Im Internet stehen im Übrigen kostenlose Musterschreiben für eine Kündigung des Girokontos zur Verfügung. Diese können dem Verbraucher beim Abfassen seiner Kündigung als Orientierung dienen.