Bietet ein Finanzinstitut günstigere Konditionen für einen Kredit, ist eine Umschuldung sinnvoll. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch die Grundschuld auf die neue Bank übergehen muss.
Die Abtretungserklärung
Wird ein Darlehen umgeschuldet, wird in der Regel die bestehende Grundschuld gelöscht und auf den neuen Gläubiger erneut eingetragen. Dies ist in der Regel sehr kostenintensiv.
Günstiger ist es, den ursprünglichen Gläubiger darum zu bitten, eine Abtretungserklärung abzugeben. Geht diese dann bei dem neuen Gläubiger ein, ist eine Abtretung der Grundschuld erfolgt. So kann der Kreditnehmer Kosten sparen. Aber auch bei der Abtretung fallen dennoch Gebühren an.
Hat der Schuldner beispielsweise eine Schuld in Höhe von 150.000 Euro, so werden für die Abtretung etwa 70 Euro fällig, damit die Bank eine Erklärung mit dem Einverständnis abgibt. Zudem müssen 140 Euro an das Grundbuchamt gezahlt werden, um den neuen Gläubiger einzutragen. Die Gesamtkosten belaufen sich also auf 210 Euro.
Anders ist es bei einer Löschung und Neueintragung
Die Löschungsbewilligung des ursprünglichen Kreditgebers kostet 70 Euro. Zusätzlich muss der Schuldner einen Löschungsantrag stellen. Für diesen werden ebenfalls 70 Euro fällig. Das Grundbuchamt fordert außerdem 140 Euro für die Löschung und 280 Euro für die Neueintragung.
Zudem muss ein Notar einbezogen werden, der eine Urkunde für die neu entstandene Grundschuld abzeichnet. Hierfür werden ebenfalls durchschnittlich 280 Euro verlangt. Insgesamt kommt so ein Betrag von 840 Euro zusammen. Mit einer Abtretung kann der Schuldner also 630 Euro sparen.