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Gruppenversicherung

Im Rahmen einer kollektiven oder Gruppenversicherung wird in Unterscheidung zur Einzelversicherung eine Personenmehrheit mit einem Versicherungsvertrag versichert, wobei die Gruppenspitze (z. B. Arbeitgeber) die Beiträge bei den versicherten Personen einzieht und geschlossen an das Versicherungsunternehmen abführt.

Von besonderer Bedeutung sind Gruppenversicherungsverträge, die zur betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer als Direktversicherung abgeschlossen werden. Ein Unternehmen schließt hierbei für seine einzelnen Arbeitnehmer Lebensversicherungsverträge ab und bezahlt die Prämien.

Im Versicherungsfall erhalten die versicherten Mitarbeiter oder deren Hinterbliebenen die Auszahlungen direkt vom Versicherungsunternehmen.

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