Unter einer Gutschrift versteht man eine Teil- oder Komplett-Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Rechnungsempfängers.
Von einer Abrechnungsgutschrift wird gesprochen, wenn der Rechnungsempfänger dem Rechnungssteller eine Gutschrift für eine Lieferung oder Leistung sendet. Dies ist ein in der Logistik übliches Verfahren.
Nicht der Kunde bekommt eine Rechnung, sondern der Kunde schreibt dem Leistungsersteller eine Gutschrift. Diese wird dann buchhalterisch beim „Lieferanten“ wie eine Eingangsrechnung behandelt.
Die Bankgutschrift sind alle Zahlungseingänge auf dem Bankkonto.