Viele Menschen glauben, sie seien mit einer privaten Haftpflichtversicherung in beinahe jedem Falle auf der sicheren Seite. Doch gerade beim Verlust von Schlüsseln kann man plötzlich eine Überraschung erleben.
Inhaltsverzeichnis
Oft deckt die Haftpflicht einen Schlüsselverlust nicht ab
In der gesamten Bundesrepublik Deutschland gehen jährlich etwa 800.000 Schlüssel verloren. Viele Versicherungsnehmer glauben, bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung auch automatisch gegen Schlüsselverlust versichert zu sein, doch tatsächlich müssen in circa 60 Prozent der Fälle, die Betroffenen den Schaden eines verloren gegangenen Schlüssels selbst zahlen.
Kommt ein Schlüssel abhanden, der zum Beispiel zu einer Schließanlage eines Mehrfamilienhauses oder einer Sportstätte gehört, kann das recht teuer werden. Ein Schaden von mehreren Tausend Euro ist dabei keine Seltenheit. Aus diesem Grund sollte man die eigene Haftpflichtversicherung dahin gehend untersuchen, ob der private Schlüsselverlust und unter Umständen der Verlust fremder privater Schlüssel oder sogenannter Ehrenamtsschlüssel mitversichert ist.
Ist dem nicht so, so kann man die bestehende Versicherung mit sofortiger Wirkung um diese Leistung erweitern. Im Durchschnitt erhöht sich der jährliche Beitrag dann um circa 15 Euro.
Versicherungsvergleich
Wem die bestehende Haftpflichtversicherung durch die o. g. Leistungserweiterung zu teuer erscheint, dem sei hier ein Vergleich geboten: Versicherungen wie die ASSTEL, die Confidon, die Gothaer oder die VHV bieten alleinstehenden Personen Haftpflichtversicherungen ohne Selbstbeteiligung, inklusive Schlüsselschäden von 15.000 Euro bis 50.000 Euro für Jahresbeiträge von 50 Euro bis 60 Euro an.
Auch berufliche Schlüssel können verloren werden
Auch wenn man mit der privaten Haftpflicht gegen Schlüsselverlust abgesichert ist, so bedeutet das nicht, dass auch der Verlust von beruflichen Schlüsseln versichert ist. In solchen Fällen reagiert die private Haftpflichtversicherung immer mit Ablehnung der Schadensübernahme.
Angestellte im öffentlichen Dienst sollten daher unbedingt eine Zusatzversicherung abschließen. In Betrieben, in denen häufig mit fremden Schlüsseln hantiert wird, wie zum Beispiel im Pflegedienst, bei Reinigungsunternehmen etc., sind die Angestellten meist durch eine Betriebshaftpflicht gegen Schlüsselverlust versichert.