Ein Versicherungsmakler ist allein seinen Kunden verpflichtet. Versäumt er zum Beispiel Abgabefristen und entstehen dem Versicherungsnehmer dadurch Nachteile, kann der Versicherungsmakler regresspflichtig gemacht werden.
Inhaltsverzeichnis
Was umfasst die Haftung des Versicherungsmaklers?
Grundsätzlich sind Versicherungsmakler nach dem Handelsrecht Kaufleute (HGB § 7 Absatz 2 Ziffer 7). Der große Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter besteht in seiner Unabhängigkeit von einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Ein Makler ist in erster Linie seinen Kunden verpflichtet. Er ist in der Lage und hat darüber hinaus auch die Pflicht, aus allen verfügbaren Versicherungsangeboten das herauszusuchen, was genau dem Bedarf des Kunden entspricht. Darüber hinaus hat er im Rahmen seines Maklervertrages den Versicherungsbestand seines Kunden zu überwachen und gegebenenfalls an neue und bessere Bedingungen anzupassen.
Wo sind die Regelungen für Versicherungsmakler festgeschrieben?
Die Rechte und Pflichten eines Versicherungsmaklers und damit natürlich auch die Haftung sind im Maklervertrag geregelt. Dieser Vertrag wird ausschließlich zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Er beinhaltet in der Regel eine Vollmacht, dass der Makler im Namen und im Interesse des Kunden handeln und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gegenüber auftreten darf.
Gerade Verträge, die so umfassende Vollmachten enthalten, setzen ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Deshalb besteht für Maklerverträge, unabhängig von der Vertragsformulierung, die meist eine mindestens zwölfmonatige Laufzeit vorsieht, laut § 627 BGB die Möglichkeit, diesen ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen.
Seit der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes im Dezember 2006 müssen Versicherungsmakler Beratungsgespräche mit ihren Kunden schriftlich dokumentieren. Ein Kunde sollte niemals auf sein persönliches Beratungsprotokoll verzichten. Bei Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten hat er damit den Nachweis, über welche Produkte er in welchem Umfang beraten worden ist.
In einem Beratungsprotokoll müssen auch die Risiken einzelner Empfehlungen aufgeführt sein. Hat der Makler dies versäumt, verstößt er gegen seine Beratungspflicht.
Diese Voraussetzungen müssen Versicherungsmakler erfüllen
Wer in Deutschland als Versicherungsmakler tätig ist, muss nach § 34 Gewerbeordnung über eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer verfügen. Außerdem muss der Nachweis geführt werden, dass innerhalb der letzten fünf Jahre keine rechtskräftige Verurteilungen wegen Vermögensstraftaten vorlag.
Der Versicherungsmakler muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorweisen. Durch diese gesetzlichen Vorschriften, die ein Makler einhalten und nachweisen muss, hat der Kunde ein gewisses Maß an Sicherheit, mit einem seriösen Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten.
Da ein Versicherungsmakler verpflichtet ist, vor Beginn der Beratung darauf hinzuweisen, dass er als unabhängiger Makler tätig ist, kann der Kunde anhand der Registrierungsziffer der IHK überprüfen, ob sein Versicherungsmakler allen gesetzlichen Vorschriften wirklich entsprochen hat. Anderenfalls würde er die Registrierung der IHK nicht erhalten.
Der Versicherungsmakler haftet seinem Kunden gegenüber für schuldhaftes Verhalten. Nach § 278 BGB haftet er ebenfalls für Verfehlungen, die seinen Mitarbeitern zuzurechnen sind. Aus diesem Grund ist auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler gesetzlich vorgeschrieben.
Der Kunde kann damit sicher sein, dass Schäden, die ihm durch ein schuldhaftes Verhalten seines Versicherungsmakler entstehen, von seiner Versicherung beglichen werden, unabhängig davon, ob der Makler selbst in der Lage wäre zu zahlen oder auch nicht.