Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, für Schäden an fremden Sachen oder Personen aufzukommen, die durch ihren Hund verursacht wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung bietet finanzielle Absicherung.
Die Hundehaftpflichtversicherung
Kleinere Haustiere wie etwa Katzen sind in der privaten Haftpflichtversicherung des Besitzers mit eingeschlossen, Hunde dagegen nicht. Und nicht jeder Hundehalter hat eine separate Haftpflichtversicherung, die Schäden durch den Hund abdeckt.
Eine solche Versicherung ist – im Gegensatz zum Beispiel zur Kfz-Haftpflichtversicherung – freiwillig und so manches Herrchen oder Frauchen fragt sich, ob eine eine solche Versicherung überhaupt nötig und sinnvoll ist.
In welchen Fällen kommt nun eine derartige Versicherung zum Tragen?
Jeder Hundehalter weiß, dass Hunde zum Beispiel beim Spiel oder auch bei einer stürmischen Begrüßungszeremonie nicht darauf achten, ob etwas oder jemand im Weg steht – da kann schnell etwas zu Bruch gehen oder jemand verletzt werden, und zwar vollkommen unabhängig von der Größe des Hundes.
Schnell kann ein Besuch bei Bekannten damit enden, dass der Hund beim Herumtollen an einen Tisch stößt und eine darauf stehende teure Vase herunterfällt und zu Bruch geht. Auch auf der täglichen Gassirunde kann durch den Hund schnell hoher Sach- oder Personenschaden entstehen, etwa wenn der Halter nicht aufpasst, der Hund vor ein Fahrrad läuft und sich dessen Fahrer beim Sturz verletzt.
In all diesen Fällen kommt die Haftpflichtversicherung für Hundehalter zum Einsatz. Hundeschulen und Hundesportvereine verlangen zumeist den Nachweis einer solchen Haftpflichtversicherung, bevor Hund und Herrchen an Kursen oder hundesportlichen Aktivitäten teilnehmen darf.
Fazit
Da besonders bei Verkehrsunfällen schnell sehr hohe Sach- und Personenschäden entstehen können, ist eine solche Versicherung eine auf jeden Fall sinnvolle Maßnahme zur finanziellen Absicherung des Halters.