Meist ist es nicht möglich, eine Immobilie komplett allein zu finanzieren und ein Kredit muss beantragt werden. In dieser Situation wird der Kreditnehmer mit dem Unterschied von Hypothek und Grundschuld konfrontiert.
Was genau ist nun der Unterschied?
Bei der Aufnahme eines Kredites zum Erwerb einer Immobilie erhält die Bank immer eine Sicherheit. Diese Sicherheit ist das sogenannte Grundpfandrecht, welches auch im Grundbuch eingetragen wird. Das Grundpfandrecht an sich ist entweder eine Hypothek oder eine Grundschuld.
Der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld ist für das Kreditinstitut von großer Bedeutung. Die Grundschuld ist unabhängig von der Höhe des Kredites. Ist der Kredit abgezahlt, so bleibt die Grundschuld bei dem Kreditinstitut dennoch zu 100 % bestehen. Auch der Eintrag im Grundbuch wird nicht gelöscht. Die Einzelheiten der Grundschuld werden im § 1191 BGB geregelt.
Anders ist es bei der Hypothek. Sie ist nur so viel wert wie die bestehenden Verbindlichkeiten. Mit jeder gezahlten Rate sinkt auch die Hypothek. Ist der Kredit komplett bezahlt, ist die Hypothek hinfällig und wird damit aus dem Grundbuch gelöscht.
Fazit
Für das Kreditinstitut ist die Grundschuld somit eine größere Sicherheit. Aus diesem Grund fordern 90 % der Kreditinstitute für die Zusage zu einem Kredit die Grundschuld vom Darlehensnehmer.