Der innere Wert eines Optionsscheins entspricht dem Betrag, den der Optionsscheininhaber bei sofortiger Ausübung des Optionsscheins realisieren kann.
Beim Call entspricht der innere Wert der (positiven) Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswertes und dem Basispreis. Beim Put entspricht der innere Wert der Differenz zwischen Basispreis und Kurs des Basiswertes. In beiden Fällen ist das Optionsverhätnis zu berücksichtigen. Relevant ist der innere Wert nur bei Optionsscheinen, die jederzeit ausübbar sind (amerikanische Optionen).
Der innere Wert kann niemals einen negativen Wert annehmen, da der Inhaber nicht zur Ausübung des Optionsrechtes verpflichtet ist. Beträgt der innere Wert Null, so entfällt die gesamte Optionsprämie auf den Zeitwert.
Für Calls und Puts gilt: Ein Optionsschein hat nur dann einen inneren Wert, wenn beim Call (Put) der aktuelle Kurs des Basiswertes über (unter) dem Basispreis notiert. In diesem Fall ist der Optionsschein „im Geld“ oder „in the money“.
Sind Basispreis und aktueller Kurs des Basiswertes identisch, weist der Optionsschein keinen inneren Wert auf. Der Optionsschein befindet sich „am Geld“ oder „at the money“.
Liegt der aktuelle Kurs des Basiswertes beim Call (Put) unter (über) dem Basispreis, so weist der Optionsschein ebenfalls keinen inneren Wert auf. Der Optionsschein ist in diesem Fall „aus dem Geld“ oder „out of the money“.
Formeln:
- Für Call-Optionsscheine: Innerer Wert = (aktueller Kurs des Basiswertes – Basiswert) * Bezugsverhältnis
- Für Put-Optionsscheine: Innerer Wert = (Basispreis – aktueller Basiswertkurs) * Bezugsverhältnis