Die Erfüllung der Geschäfte des Kassahandels erfolgt Zug um Zug in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen (t+2). Siehe auch Terminhandel.
Die Erfüllung der Geschäfte des Kassahandels erfolgt Zug um Zug in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen (t+2). Siehe auch Terminhandel.





