Viele Renovierungsmaßnahmen lassen sich von öffentlichen Banken günstig fördern. Vor allem die KfW-Gruppe unterstützt viele Vorhaben, wenn man diese Förderung vernünftig beantragt.
Der Klimaschutz und Förderung der Maßnahmen zur Energieeinsparung ist ein zentrales Thema in Politik und Gesellschaft. Denn die Preise der meisten Rohstoffe steigen aufgrund des weltweiten Wirtschaftswachstums und der nachwachsenden Nachfrage stetig, daher ist eine Senkung der Energiekosten auch ein Thema, das viele Hausbesitzer direkt betrifft.
Da verschiedene Einsparmaßnahmen gefördert werden, kann man Renovierungsarbeiten im unterschiedlichen Maße von einer öffentlichen Finanzinstitution bezuschussen lassen. Oft ergeben sich auch steuerliche Vorteile, wenn man beispielsweise die Energieklasse seines Eigenheimes aufwertet.
Alle Regelungen hierzu werden in Normen und Finanzgesetzen festgelegt. Eine wichtige Grundlage für die Energieklassifizierung von Gebäuden ist die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Darin werden verschiedene Kriterien angesetzt, die ein Haus erfüllen sollte, um einer bestimmten Energieklasse zuzugehören. Beispielsweise gibt es Passivhäuser mit einem besonders niedrigen Energiebedarf, Nullenergiehäuser, die keine zusätzliche Energieeinspeisung benötigen und Plusenergiehäuser, die sogar mehr Energie erzeugen, als sie eigentlich benötigen.
Letztere sind noch nicht der Standard und nur mit teurer Anlagentechnik realisierbar; allerdings werden immer mehr Passivhäuser und Niedrigenergiehäuser gebaut, die dem Besitzer eine deutliche Einsparung der Energiekosten gegenüber herkömmlich gebauten Häusern versprechen. Bis zu 1.000 € können Besitzer eines Einfamilienhauses durch gezielte Renovierungsmaßnahmen jährlich einsparen, meinen Experten.
Welche Förderung kann ich bei der Kfw bekommen?
Die wichtigste Bank für die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Maximal gewährt diese für eine Altbausanierung eine Kredithöhe von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Benötigen die Hausbesitzer keinen günstigen Kredit von der KfW, ist es auch möglich, einen Zuschuss von bis zu 10 % der Renovierungskosten bei der Bankengruppe zu beantragen, maximal werden bis zu 5.000 € genehmigt.
Allerdings gibt es nur dann die Gewährleistung der maximalen Summe, wenn der Neubaustandard nach der Renovierung erreicht wird. Bei einer Sanierung über einen Neubaustandard hinaus sind sogar höhere Zuschüsse möglich.
Das ist vor der Renovierung zu beachten
Durchschnittlich benötigen Altbauten bis zu 250 Kilowattstunden Wärmeenergie pro Quadratmeter und Jahr. Der Neubaustandard liegt laut Bankengruppe bei 100 Kilowattstunden Wärmeenergie pro Quadratmeter und Jahr. Da bei dieser Betrachtung wie auch bei der Bewertung laut EnEV nur der Energieverbrauch des Gebäudes berücksichtigt wird, kann eine bessere Klassifizierung eines Gebäudes auch durch eine Effektivierung oder dem Austausch des Wärmeerzeugungssystems erreicht werden.
Allerdings arbeiten viele herkömmliche Erzeugungssysteme mit ähnlichen Wirkungsgraden, eine wirkliche Verbesserung ist nur durch autonome Systeme wie beispielsweise Solarthermie/Wärmespeicherkopplung zu erreichen.
Die Investitionssumme für diese Systeme ist relativ hoch und selbst mit einem Kredit der KfW-Bankengruppe nicht immer zu stemmen, daher sollte man sich vor der Aufnahme der Renovierungsarbeiten immer mit einem Bankberater kurzschließen und die Sicherheit der Finanzierung abklären. Schließlich haben auch Kredite der KfW eine Laufzeit und werden verzinst, daher sollte man die Kreditsumme möglichst gering halten.