KGaA ist eine Abkürzung für Kommanditgesellschaft auf Aktien. Zwischenform von Aktiengesellschaft (Kapitalgesellschaft) und Kommanditgesellschaft (Personengesellschaft).
Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt; die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Börsenfähige Rechtsform.