Die an einer Neuemission beteiligten Banken (Konsortialbanken) bilden gemeinsam das (Emissions)-Konsortium, außerdem werden eine oder mehrere Banken zu(m) Konsortialführer(n) beim Börsengang des betreffenden Unternehmens ernannt. Die prozentuale Beteiligung an der Emission wird Konsortialquote genannt

