Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen wird der Begriff Aussteuerung für ein Auslaufen der Krankengeldzahlungen verwendet. Ist der Betroffene privat versichert, greift die Aussteuerung nicht.
Was bedeutet Aussteuerung im zusammenhand mit der Krankenkasse?
Am 1.1.1996 trat ein neues Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft und seitdem darf jeder Arbeitnehmer seine Krankenkasse frei wählen. Die Wahl darf zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkassen (etwa der Barmer), Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und knappschaftlichen Krankenkassen fallen.
Seit 2009 nehmen alle Kassen den gleichen Beitragssatz, nämlich 15,5 % des Arbeitslohnes. Davon zahlen die Arbeitnehmer 8,2 % und die Arbeitgeber 7,3 %. Versicherungspflichtig ist jeder Angestellte mit einem Monatseinkommen von max. 4.050,- Euro.
Was ist eine Aussteuerung?
Im Krankenversicherungsbereich wird das Auslaufen einer Krankengeldzahlung durch die Kasse als Aussteuerung betitelt. Dieses tritt ein, wenn beispielsweise eine langjährige Krankheit mit einer anschließenden Arbeitsunfähigkeit erfolgt und wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unabsehbar ist. Eine Zahlung seitens der Kassen ist auf maximal 78 Wochen, für ein und dieselbe Krankheit während einer dreijährigen Phase, begrenzt.
Dies gilt nicht, wenn unterschiedliche Krankheiten auftreten. Die gesetzliche Lohnfortzahlung ist bereits enthalten. Nach dieser Zeit wird nicht mehr von einer Arbeitsunfähigkeit gesprochen, sondern bereits von einer erheblichen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, also einer anstehenden völligen Erwerbsunfähigkeit.
Die Aussteuerung erfolgt unabhängig von etwaigen Rentenansprüchen. Eine gesetzliche Krankenkasse wird an den Rentenversicherungsträger verweisen, der unter bestimmten Bedingungen eine Vor-Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit zahlen könnte.