Wer wie viel in die Renten-, Pflege- bzw. Krankenkasse einzahlt, richtet sich nach der Höhe des Bruttolohnes. Müssen auch Rentner einen Beitrag leisten, und wonach richtet sich dessen Höhe?
Der Krankenkassenbeitrag für Rentner
Der demografische Wandel macht sich in allen Lebensbereichen bemerkbar. So gibt es in Deutschland zum Beispiel immer mehr Rentner. Allein in den Monaten Januar und Februar haben nach Angabe der „Deutschen Rentenversicherung“ mehr als 391.560 Personen einen Rentenantrag gestellt. Wie bei Berufstätigen unterscheidet man auch bei Rentnern zwischen privat Krankenversicherten und gesetzlich Krankenversicherten.
Während sich die Beitragssätze für die private Krankenversicherung nach den gewünschten Tarifen, dem jeweiligen Alter und der gewählten Selbstbeteiligung richten, sind die Beitragssätze für gesetzlich Versicherte eindeutig definiert. Seit dem 1. Januar 2011 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Wer gesetzlich krankenversichert ist, wurde in § 5 Sozialgesetzbuch V definiert.
Welche Kosten muss ein Rentner tragen?
Auch Rentner leisten zur Krankenversicherung einen Beitrag. Gesetzlich Versicherte müssen auf ihre Einkommensrente Beiträge bezahlen. Hierbei wird die Hälfte des fälligen Beitragssatzes von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Die Kosten für die Pflegeversicherung muss der versicherte Rentner komplett selbst tragen.
Auf alle betrieblichen Altersrenten wird ebenfalls der komplette Beitragssatz ohne Bezuschussung durch die Deutsche Rentenversicherung erhoben. Grundsätzlich lässt sich formulieren: Auf alle privat bzw. zusätzlich erzielten Einkünfte, zum Beispiel durch Nebenjobs, sind entsprechende Beiträge (und Steuern) zu entrichten.
Wer sich nicht sicher ist, welche Einkünfte angegeben werden müssen, sollte am besten mit der Deutschen Rentenversicherung und der Krankenkasse Kontakt aufnehmen. möglich, um einen Zugang zur Krankenversicherung zu gewährleisten.