Ob Traumreise oder neuer Fernseher – wer nicht flüssig genug ist, um sich seinen Wunsch zu erfüllen, kann mit einem Ratenkredit nachhelfen. Banken bewerben entsprechende Kreditangebote in allen Medien, doch die Superkonditionen aus der Werbung gelten für die wenigsten Kunden.
Ein Ratenkredit, auch als Konsumenten- oder Verbraucherkredit bezeichnet, ist ein Kredit mit einem festen und nachträglich nicht änderbaren Darlehens- oder Kreditbetrag. Fest definiert sind auch die Laufzeit und der Zinssatz. Der Kreditgeber zahlt den vereinbarten Geldbetrag einmalig an den Kreditnehmer aus, welcher die Summe und die dafür anfallenden Zinsen dann in monatlichen Raten zurückzahlt.
Die Abzahlungsrate setzt sich aus der Tilgung, den Zinsen und den Gebühren des Kreditinstituts zusammen. Auf ihre Höhe wirkt sich unter anderem die Laufzeit des Kredits aus. Eine lange Laufzeit garantiert zwar niedrigere Raten, doch fällt gleichzeitig ein höherer Zinssatz an. Je kürzer die Laufzeit ist, desto günstiger ist das Darlehen also.
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Auf den Effektivzins achten
Die Zinsen, welche Banken für einen Ratenkredit erheben, können sich enorm unterscheiden. Als Entscheidungshilfe sollten Kunde entsprechende Vergleiche von Finanzzeitschriften nutzen. Ausschlaggebend bei einem Vergleich unterschiedlicher Angebote ist der Effektivzinssatz.
Während der Nominalzinssatz lediglich die Aufwendungen, die für das Darlehen anfallen, angibt, umfasst der Effektivzinssatz weitere Kosten wie die Bearbeitungsgebühr oder die Provisionskosten. Wer also wissen will, wie viel Geld er im Jahr für sein Darlehen zu zahlen hat, muss auf den Effektivzins schauen. Wichtig: Es können nur Kreditangebote verglichen werden, deren Laufzeit identisch ist.
Zahlungsfähigkeit wirkt sich aus
In der Regel gelten die Niedrigzinsen, die in den Schaufenstern der Anbieter aushängen, nur für einen kleinen Kundenkreis. Dies liegt zum einen daran, dass die Höhe der zu zahlenden Zinsen auch von der Zahlungsfähigkeit des Kunden abhängt. Um diese festzustellen, ermitteln die Banken einen Scoring-Wert.
Zum Tragen kommen dabei die Höhe und Sicherheit des Einkommens des Kunden, sein Wohnort, die Schufa-Auskunft sowie andere Faktoren. Generell gilt: Nur die Interessenten mit bester Zahlungsfähigkeit erhalten die Top-Zinsen, während diejenigen mit mittlerer Bonität bis zu dreimal soviel zahlen müssen. Keine Chance auf ein Darlehen haben Schuldner, für die ein schlechter Scoring-Wert ermittelt wurde.
Achtung: Restschuldversicherung verteuert Kredit
Auch weitere Nebenkosten, die nicht im Effektivzinssatz enthalten sein müssen, können den Kredit enorm verteuern. So verlangen viele Banken entweder einen höheren Zinssatz oder vergeben überhaupt keinen Kredit, wenn der Kunde nicht auch eine Restschuldversicherung abschließt. Ihr Argument dafür: Eine solche Versicherung erhöhe die Sicherheit für beide Seiten.
Eine Restschuldversicherung kommt dann zum Tragen, wenn der Kreditschuldner stirbt, wenn er arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Wählt der Kunde das Rundumpaket, sichert er alle drei Risiken ab. In diesem Fall zahlt der Versicherer die Kreditraten an die Bank bei Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers weiter und sind somit die Angehörigen davon befreit, den Kredit weiter abzustottern.
Der Haken dabei: Häufig tritt die Police erst nach einer Karenz- und Wartezeit in Kraft und zudem kann die Leistungsdauer auf zwölf Monate beschränkt sein.
Hinzu kommt, dass der Kreditnehmer oft nicht weiß, dass er sich die Absicherung teuer erkauft. Die Bank muss die Kosten nicht im Effektivzins ausweisen, da sie gesetzlich dazu nur verpflichtet wäre, wenn die Versicherung für den Abschluss des Kredits obligatorisch wäre. Und gemäß der Vertragsbedingungen ist sie das nicht – auch wenn die Kundenberater zum Teil einen starken Druck auf die Kunden ausüben.