Kurszusätze sind Bemerkungen der Makler zu einem Börsenkurs. Sie geben dir nähere Informationen über die Börsennotierung und sollen einer besseren Einschätzung der aktuellen Marktlage in dem jeweiligen Papier dienen.
Um einen möglichst vollständigen Überblick über die jeweilige Marktlage zu geben, versehen die Kursmakler die von ihnen festgestellten Kassakurse mit Zusätzen.
Im einzelnen erklärt § 30 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse bestimmte Zusätze und Hinweise als verbindlich, die auch im Geregelten Markt und im Freiverkehr angewandt werden. Diese geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge (Limit) ausgeführt werden konnten. In Deutschland gibt es folgende Kurszusätze:
- b -> bezahlt: Ausgeführt wurden sämtliche unlimitierten Aufträge und die Kauf- und Verkaufsaufträge, bei denen das Limit eine Ausführung zum notierten Kurs zuließen
- – -> An diesem Tag keine Kursfeststellung
- -G -> gestrichen Geld: Unlimitierte Nachfrage ohne kein / genügendes Angebot
- bG -> bezahlt Geld: Zum notierten Kurs wurden die limitierten Kaufaufträge nicht vollständig erledigt
- -B -> gestrichen Brief: Unlimitiertes Angebot ohne keine / genügende Nachfrage
- bB -> bezahlt Brief: Zum notierten Kurs wurden die limitierten Verkaufaufträge nicht vollständig erledigt
- -T -> gestrichen Taxe: Der Makler konnte den Kurs nur schätzen, keine Umsätze
- ebG -> etwas bezahlt Geld: Es konnte nur ein Teil der vorliegenden Kaufaufträge ausgeführt werden
- exD -> ohne Dividende: Kursnotiz am Tag des Dividendenabschlages
- ebB -> etwas bezahlt Brief: Es konnte nur ein Teil der vorliegenden Verkaufsaufträge ausgeführt werden
- exBR -> ohne Bezugsrecht: Kursnotiz am Tag des Bezugsrechtsabschlages
- G -> Geld: Nur Nachfrage, keine Umsätze
- B -> Brief: Nur Angebot, keine Umsätze
- exBA -> ohne Berichtigungsaktien: Der Aktienbestand eines Aktionärs hat sich an diesem Tag durch Berichtigungsaktien verändert