Die Annahme des Leasingvertrages durch die Leasinggesellschaft bei vollständigem Vorliegen aller Unterlagen einschließlich der vom Leasingnehmer unterzeichneten Abnahmeerklärung löst den Leasingbeginn und damit die Zahlung der Leasingraten aus.
Danach beginnt die Leasingdauer grundsätzlich mit dem in der Abnahmeerklärung des Leasingnehmers angegebenen Tag der Abnahme des Leasingobjekts.