Die so genannten Leasingerlasse
- Mobilienleasing-Erlass vom 19.04.1971
- Teilamortisations-Erlass vom 22.12.1975
Regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasingobjekten beim Leasinggeber. Die Erlasse bilden die steuerliche Grundlage für das Leasing in Deutschland.
Nur die Einhaltung dieser Richtlinien führt zu steuerlichen Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaften des Leasinggebers.