Der Leasingnehmer ist der Vertragspartner der Leasinggesellschaft, er least das Leasingobjekt. Der Leasingnehmer nutzt auf der Grundlage des Leasingvertrages ein im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggebers stehendes Objekt.
Das Leasingobjekt ist beim Leasingnehmer bilanzneutral. In der GuV des Leasingnehmers sind die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar.