Der Leasingvertrag ist ein Vertrag eigener Art, in dem sich Bestandteile aus dem Mietrecht wiederfinden.
In seiner Gestaltung, Durchführung und Handhabung sichert der Leasingvertrag die Positionen der Leasinggesellschaft als rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer, damit die Leasingraten beim Leasingnehmer steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Inhaltsverzeichnis
Vollamortisationsvertrag
Die Amortisation der Anschaffungskosten sowie aller Nebenkosten erfolgt innerhalb der unkündbaren Leasingdauer über die Leasingraten. Am Vertragsende bestehen seitens des Leasingnehmers keine Zahlungsverpflichtungen mehr.
Zum Ablauf der Leasingdauer hat der Leasingnehmer im Allgemeinen folgende Wahlmöglichkeit: Kauf oder Vertragsverlängerung.
Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht
Die während der unkündbaren Leasingdauer zu zahlenden Leasingraten ergeben keine volle Amortisation der Anschaffungskosten sowie aller Nebenkosten, sondern lediglich eine Teilamortisation.
Der Leasingnehmer garantiert die Erzielung des vereinbarten Restwerts. Dies erfolgt im Allgemeinen in Form des Andienungsrechts der Leasinggesellschaft.
Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung
Auch hier erfolgt während der unkündbaren Leasingdauer über die Leasingraten keine volle Amortisation der Anschaffungskosten sowie aller Nebenkosten.
Der Leasingnehmer garantiert die Erzielung des vereinbarten Restwerts. Wird am Ende der Leasingdauer im Zuge des Verkaufs des Leasingobjekts ein Verkaufserlös erzielt, der über dem garantierten Restwert liegt, erfolgt die Aufteilung dieses Mehrerlöses üblicherweise nach folgendem Schlüssel:
- 75 % an den Leasingnehmer und
- 25 % an die Leasinggesellschaft
Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit (kündbar)
Die Amortisation der Anschaffungskosten sowie aller Nebenkosten erfolgt innerhalb der kalkulatorischen Leasingdauer über die Leasingraten. Der Leasingnehmer hat ein Kündigungsrecht frühestens nach 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nah amtlicher linearer AfA-Zeit.
Bei Kündigung vor Ablauf der kalkulatorischen Leasingdauer werden Abschlusszahlungen fällig, deren Höhe sich nach dem Kündigungszeitpunkt richtet. Auf die Abschlusszahlungen werden im Allgemeinen 90 % des Verwertungserlöses bis zur Höhe der jeweiligen Abschusszahlung angerechnet.
Wird der Vertrag während der kalkulatorischen Leasingdauer nicht gekündigt, läuft er – bis zu seiner Kündigung – weiter.