Aktie, auf der der Nennwert abgedruckt ist, d. h. der Anteil, mit dem der Aktionär am Grundkapital seiner Aktiengesellschaft beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem Aktiengesetz 1 Euro. Zu unterscheiden vom Kurswert. Siehe auch Stückaktie.
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