Die allererste Voraussetzung um mit Optionen handeln zu können, ist die Termingeschäftsfähigkeit.
Diese Termingeschäftsfähigkeit muss der Anleger bei seiner deporführenden Bank beantragen. Daraufhin wird ein Konto eingerichtet, das speziell für den Terminhandel vorgesehen ist. Nach Kontoeinrichtung kann der Anleger mit dem Optionshandel beginnen.
Inhaltsverzeichnis
Fakten über den Optionshandel
Wenn sich der Anleger auf den Kauf von Call-Optionen und Put-Optionen beschränkt, sind keine weiteren Hinterlegungen von Sicherheiten notwendig. Handelt der Anleger jedoch auch noch mit anderen Optionsarten sind genau so wie bei Futures entsprechende Sicherheiten vorzuweisen.
Die meisten Termingeschäfte werden in Deutschland auf den Deutschen Aktienindex abgeschlossen. Dementsprechend werden dort auch die meisten Optionen gehandelt. Bei Optionen auf Aktien liegt die niedrigste handelbare Einheit normalerweise bei 100 Aktien. Bei der Ausübung einer Option muss die Einheit an Aktien entweder abgenommen oder geliefert werden.
Optionen auf Indizes
Da Indizes mehrere Einzelwerte mit verschiedenen Gewichtungen besitzen, wäre es schwer diese Einzelwerte physisch auszuliefern. Darum wird bei Optionen auf die Übertragung der Aktien verzichtet.
Dafür gibt es zwischen dem Verkäufer und dem Käufer von Indexoptionen einen Barausgleich. Dieser Barausgleich ist die Differenz zwischen dem Optionsbasispreis und dem aktuellen Stand des Indizes. Auf jeden Indexpunkt entfällt dabei ein bestimmter Barwert.
Welche Laufzeiten beim Handel von Optionen sind gängig
Auf dem Terminmarkt haben die Optionen meist kurze Restlaufzeiten. Das heißt, es werden zeitlich nahe Verfallsdaten gewählt. Der Grund dafür ist, dass dadurch die Handelsliquidität bei kürzer laufenden Optionen wesentlich höher ist.
Diese Liquidität ist sehr wichtig, für den Optionshandel oder auch den Handel mit Optionsscheinen.