Die Laufzeit eines Optionsscheins umfasst den verbleibenden Zeitraum bis zum Verfalltag, an dem das Optionsrecht letztmals ausgeübt werden kann. Danach erlischt das Optionsrecht und der Optionsschein wird wertlos. Hiermit wird deutlich, dass der Optionsschein nur eine begrenzte „Lebensdauer“ aufweist.
Von der Laufzeit ist die eigentliche Optionsfrist zu unterscheiden. Die Optionsfrist gibt den Zeitraum bzw. den Termin an, innerhalb dessen bzw. zu dem das Optionsrecht ausgeübt werden kann. In Bezug auf den Ausübungszeitpunkt werden Optionsscheine europäischen und amerikanischen Typs voneinander unterschieden.
Bei „amerikanischen“ Optionsscheinen kann das Optionsrecht jederzeit (zu jedem Bankarbeitstag) während der Optionsfrist ausgeübt werden. Bei „europäischen“ Optionsscheinen hingegen kann das Optionsrecht nur zu einem bestimmten „Endfälligkeitstermin“ ausgeübt werden.