Austauschverhältnis einer Währung zu einer gesetzlich festgelegten Bezugsgröße, d. h. zu einer bestimmten Menge Gold, zu _ SZR oder zu anderen Währungen (offizielle Parität).
Austauschverhältnis einer Währung zu einer gesetzlich festgelegten Bezugsgröße, d. h. zu einer bestimmten Menge Gold, zu _ SZR oder zu anderen Währungen (offizielle Parität).





