Viele Darlehen können unter bestimmten Umständen mittels eines Pfandbriefes rückfinanziert werden. Dabei sind jedoch einige Dinge zu berücksichtigen, die den Umgang mit Pfandbriefen betreffen.
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Lohnen sich heutzutage noch Pfandbriefe?
Die Geschichte des Pfandbriefes geht in Deutschland auf das Jahr 1769 zurück. Hier verfügte Friedrich der Große den ersten Pfandbrief „Cabinets-Ordre“. Bei einem Pfandbrief handelt es sich um eine von der Pfandbriefbank ausgestellten Anleihe.
Das Besondere dieser Anleihe ist die Tatsache, dass der Anleger im Falle einer Insolvenz durch einen bestimmten Deckungsstock abgesichert ist. Dieser garantiert ihm eine Sicherheit über die Rückfinanzierung. In der Vergangenheit galt für Pfandbriefe das Hypothekenbankgesetz, welches zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch am 1. Januar 1900 in Kraft trat.
Dieses Gesetz, welches sich mit Hypothekenbanken beschäftigte, war für die Pfandbriefe zuständig, da diese meist zur Rückzahlung von Darlehen verwendet wurden. Diesem Gesetz folgten 1927 das Gesetz über Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute und 1933 das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken.
Das Pfandbriefgesetz
Am 19. Juli 2005 wurde dann das aktuell geltende Pfandbriefgesetz (PfandBG) verabschiedet, welches allen Kreditinstituten die Refinanzierung von Darlehen mittels Pfandbriefen gestattet. In § 4 PfandBG werden die Pfandbriefe mit der Deckungssumme des Darlehens verknüpft. Und in § 14 PfandBG wird auf die Beschränkung der Deckungsmasse bei beliehenen Immobilien, in § 22 PfandBG bei Schiffen und in § 26b bei Flugzeugen eingegangen.
Die Befriedigung der Gläubiger im Falle einer Insolvenz der Pfandbriefbank mittels des Deckungsstocks wird im § 30 PfandBG beschrieben. Die Einhaltung der Vorschriften wird laut § 7 PfandBG durch einen bestellten Treuhänder überwacht.
Wann kann ein Deckungsstock verwendet werden?
Hieraus wird ersichtlich, dass der Deckungsstock eines Pfandbriefes zur Rückzahlung der Hypothek genutzt werden kann, wenn die Pfandbriefbank Insolvenz anmelden sollte. Die letzte Insolvenz einer Pfandbriefbank war jedoch im Jahre 1901. Dies soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch diese Banken von eventuellen Wirtschaftskrisen beeinflussbar sind.
Insbesondere nach der letzten Krise von 2008 sind die Verbraucher vorsichtiger geworden und fordern Sicherheiten wie den Deckungsstock eines Pfandbriefes. Diese Masse besteht bei Hypotheken-, öffentlichen, Schiffs- und Flugzeugpfandbriefen.
Bei den öffentlichen Pfandbriefen besteht die Deckungsmasse aus Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand, bei allen anderen aus Darlehensforderungen im Bezug auf den jeweiligen Wertgegenstand.