Eine private Haftpflichtversicherung kann die Versicherungsnehmer vor erheblichen Schadensersatzansprüchen schützen. Verglichen werden sollten dabei die Deckungsbeiträge für die verschiedenen Schadensarten.
Privathaftpflicht, Deckungssummen und Schadensarten sind bei der Privathaftpflicht zu vergleichen.
Inhaltsverzeichnis
Davor schützt die Privathaftpflichtversicherung
In Hinblick auf die vielen verschiedenen Versicherungsarten nimmt insbesondere die Haftpflichtversicherung eine besondere Stellung ein. Diese schützt nämlich vor Schadensersatzansprüchen, die sich aus vielen verschiedenen Situationen des alltäglichen privaten Lebens ergeben können.
Solche Ansprüche ergeben sich häufig aus dem § 823 BGB und können ihrer konkreten Höhe nach erheblich sein. Aus diesem Grund ist es besonders angeraten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die nicht nur geringe jährliche Beiträge fordert, sondern auch im Schadensfall umfassend leisten kann.
Beim Vergleich der Versicherungsprodukte für die Haftpflicht sollte deshalb eine Deckungssumme gewählt werden, die in jedem Fall eventuelle Schäden ausreichend abdecken kann.
Eine Haftpflichtversicherung für Singles
So bietet beispielsweise die DA direkt eine Haftpflichtversicherung für Singles an, bei der Deckungssummen zwischen 3 und 10 Millionen Euro gewählt werden können. Wird ein 35-jähriger Versicherungsnehmer unterstellt, der eine Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadensfall wünscht, so ergeben sich bei einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro Versicherungsbeiträge von jährlich 48,55 Euro.
Hinsichtlich der Deckungssummen muss jedoch unterschieden werden, bei welchen Schadensfällen aus dem privaten Bereich sie zur Anwendung kommen. So können etwa Personen- und Vermögensschäden unterschieden werden, für die unterschiedliche Deckungsbeiträge vorgesehen sind.
Welche Deckungsbeiträge werden eingeräumt
So werden bei den privaten Haftpflichtversicherungen die höchsten Deckungsbeiträge wie oben angegeben bei den Personen- und Sachschäden eingeräumt. Bei der DA direkt sind Vermögensschäden hingegen für Einzelpersonen bis zu 250.000 Euro abgesichert, Mietschäden bis zu einer Million Euro.
Eine besondere Bedeutung kommt auch immer der Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro zu. Wird diese etwa im obigen Berechnungsbeispiel weggelassen, steigt der jährliche Versicherungsbeitrag auf 71,16 Euro. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Selbstbeteiligung auszuwählen, wenn möglichst geringe Beiträge gewünscht werden.