Seit 1999 ist es in Deutschland auch für Privatpersonen möglich, Insolvenz anzumelden. Dies dient nicht nur dem Schutz der Schuldner, sondern soll auch die Interessen der Gläubiger vertreten.
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Infos zur Privatinsolvenz
In den letzten zwei Jahren wurden jeweils 100.000 Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Jedes dieser Verfahren steht für einen Menschen oder eine Familie, deren Schulden so immens wurden, dass ihr Besitz und ihr Einkommen nicht mehr ausreichten, um diese Schulden zu tilgen.
Mit dem 1999 eingeführten Insolvenzverfahren ermöglicht der Staat diesen Personen einen Neuanfang. Ein Anwalt oder ein Schuldnerberater führt die verschuldeten Personen durch das Verfahren. Zu Beginn steht eine Verhandlungsphase mit den Gläubigern. In dieser Phase versucht man, die Schulden zu überblicken und mit den Gläubigern Kompromisse einzugehen.
Was passiert danach bei der Privatinsolvenz
Danach wird die Überschuldung von einem Gericht offiziell festgestellt. Ab diesem Moment muss der Schuldner sich nicht mehr selbst um die Zahlung seiner Schulden kümmern.
Sein Einkommen, soweit es die Pfändungsgrenze von 985,15 Euro für einen Alleinstehenden übersteigt, wird sofort gepfändet und an die Gläubiger verteilt. Für Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich die Freigrenze um 370,76 Euro für die erste Verpflichtung und 206,56 Euro für jede weitere.
Der Gläubigerschutz
Zum Schutz der Gläubiger übernimmt der Insolvenzverwalter die Rückzahlung der Schulden. So ist gewährleistet, dass jeder Gläubiger einen fairen Anteil der zurückgezahlten Schulden erhält. Es erhält nicht der Gläubiger den größten Teil, der sich den besseren Anwalt leisten kann.