Wenn die Schulden drücken, fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können und dieser Zustand auch nicht durch den Verkauf von Vermögen beseitigt werden kann, wird es dringend erforderlich, etwas zu tun. Der erste Schritt ist der Versuch, mit den Gläubigern zu einer Vereinbarung zu kommen. Dazu kann ein Teilerlass vorgeschlagen werden.
Da dieser erste Schritt Voraussetzung für das Insolvenzverfahren ist, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen. Daher sollte man sich beraten lassen. Dazu kann man sich an Rechtsanwälte wenden. Wenn man betrachtet, wie oft ein Insolvenzverfahren allerdings ohne ein Ergebnis für die Gläubiger endet, darf man sich schon fragen, ob die Insolvenzanwälte überhaupt etwas tun – oder nur darauf aus sind, mit möglichst wenig Aufwand dazu kommen zu können, ihre Rechnung zu schreiben.
Gute Anwälte sind jedenfalls rar. Da ist eine gemeinnützige Schuldnerberatung wohl besser – aber diese sind oft überlaufen, so dass man eine längere Wartezeit einrechnen muss. Übrigens: Auch wer mittellos ist, kann diesen Schritt gehen. Er muss sich zuvor beim Amtsgericht einen Beratungsschein bewilligen lassen.
Auch nach einer Insolvenz dauert es noch bis zu 30 Jahre, bis die Schulden verjährt sind. So lange muss man weiter zahlen, wenn es die Gläubiger fordern – es sei denn, man erlangt die Restschuldbefreiung. Dann ist man die Schulden nach sechs Jahren Wohlverhalten – während dieser Zeit wird das über der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen über einen Treuhänder an die Gläubiger verteilt – endgültig los und kann neu starten – wenn auch immer noch mit den bestehenden SCHUFA-Einträgen. Diese werden erst nach drei weiteren Jahren gelöscht.
Häufig trudelt bei einer Privatinsolvenz auch ein gelber Brief ein. Mit der Zeit werden es dann mehrere gelbe Briefe. Oftmals enthalten diese Mahnungen oder bereits einen Mahnbescheid, welcher von Gläubigern erlassen wurde. Spätestens bei Mahnbescheiden ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, damit keine Fristen verpasst werden oder gehörige spätere Nachteile hingenommen werden müssen.
Beispielsweise gehen mit der Privatinsolvenz Nachteile wie folgende einher:
- Kreditkündigungen
- Kündigung von Konten im Dispo
- Arbeitgeber erfährt von der Insolvenz
- Vermögen wird gepfändet
- Komplette Finanzen müssen offengelegt werden
- Bußgelder, Strafgelder oder Schulden wegen Betrugs bleiben offen
- Wohnungswechsel kaum möglich
- Ratenkäufe und neue Handyverträge werden abgelehnt
- Ehepartner wir mit reingezogen
- Selbstständigkeit kann nur mit großen Schwierigkeiten aufgenommen werden
- 5-jährige Wohlverhaltensperiode nach Insolvenzverfahren