Selbstständige und freiberuflich tätige Personen müssen in Deutschland nicht in die Rentenkasse einzahlen. Diese Befreiung ist aber auch ein Risiko, welchem mit privater Vorsorge entgegengewirkt werden kann.
So sichern Selbständige ihre Rente
Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen für Arbeitnehmer in nicht geringfügigen, abhängigen Beschäftigungsverhältnissen 19,9 % des Bruttolohnes. Die Altersrente kann man ab dem 67. Lebensjahr voll ausschöpfen, wenn man vorher berufsunfähig geworden ist, dann wird dies ebenso versichert wie Hinterbliebene im Todesfall eines einzahlenden Beschäftigten.
#Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten müssen von Freiberuflern selbstständig organisiert werden, wobei sich viele Freiberufler durch eine frühere Beschäftigung einen staatlichen Rentenanspruch erarbeitet haben.
Diesen kann man bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen, wobei es auch bei vielen Ehepartnern noch möglich ist, gemeinsam staatliche Rentenzuschüsse bspw. im Riestermodell zu genießen.
Wie kann man die Riesterförderung erhalten?
Die Riesterförderung kann man erlangen, wenn der Selbstständige den Ehepartner als geringfügig Beschäftigten anstellt und dieser nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Dann stehen dem Partner Zulagen für Kinder oder das Haus zu, die vom Staat bezahlt werden.
Allerdings sollte man sich später mit dem Ehepartner die Rente teilen, da dieses Modell sonst keinen Sinn macht. Man kann als Selbstständiger auch freiwillig Beiträge für eine gesetzliche Rentenversicherung zahlen, dabei wählt man zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 79,60 € und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1054,70 €.