Man unterscheidet bei den Finanzierungsmodellen für Immobilien private und gewerbliche Finanzierungen, wobei die meisten Menschen Erstere in Anspruch nehmen. Man sollte bei der Auswahl der Angebote einige Dinge beachten.
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Allgemeine Infos zur Immobilienfinanzierung
Bei einer privaten Immobilienfinanzierung kann Fremdkapital, sofern welches benötigt wird, durch verschiedene Kreditinstitutionen vergeben werden. Dazu zählen Angebote von Banken, Bausparkassen oder staatliche Institutionen wie der KfW-Bankengruppe und Landesförderinstitute.
Insgesamt betrug der Gesamtbestand von wohnwirtschaftlichen Krediten im privaten Finanzierungssektor am Jahresende letzten Jahres gute 871,6 Milliarden Euro. Im gleichen Jahr wurden mehr als 198 Milliarden Euro in demselben Sektor neu bewilligt.
Gefahr der Überschuldung
Das spiegelt ebenfalls die mehrjährige Laufzeit der Tilgungsraten wieder, mit denen man die Kredite zurückzahlt. Bei der Aufnahme eines Hausdarlehens besteht immer die Gefahr der Überschuldung, die man auf jeden Fall vermeiden sollte. Die monatlichen Rückzahlraten orientieren sich sowohl am Wert des Hauses als auch an der Höhe des Eigenkapitals, welches man für den Bau oder den Kauf des Objektes einbringen konnte.
Ist man nicht in der Lage die monatlichen Raten nach einer Schonfrist zu begleichen, dann wird die Immobilie vom Kreditgeber gepfändet und als Schuldausgleich einbehalten bzw. in bestimmten Fällen weiterverkauft.
Die Restschuld
Sollte darüber hinaus noch eine Restschuld bestehen, die man nicht begleichen kann oder das bis dahin errichtete Objekt wertlos sein, dann bleibt in vielen Fällen nur der Weg in die Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz ist ein Konkursverfahren für Privatpersonen, die zu viele Schulden auf sich genommen haben.
Dieses Verfahren wurde 2009 laut Amtsangaben 130698-mal in Anspruch genommen und umfasst in einem mehrstufigen Prozess u.a. ein 6-jähriges Verfahren unter einem Insolvenzverwalter, bis die Restschuld rechtlich aufgehoben wird.
Schlusswort
Dennoch schaffen es die meisten Privatpersonen, die Eigenheim- oder Eigentumswohnungsfinanzierung ohne größere Schwierigkeiten zu stemmen. Zudem besteht gerade bei Immobilienkrediten ein besonderes Verbraucherschutzrecht, welches es selbst bei erheblichem Ratenrückstand der Zinszahlungen den Banken schwer macht, sofort Ansprüche auf die Immobilie zu erheben.
Im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes von 2008 ist eine Kreditkündigung erst bei 2,5 % Ratenrückstand der Kreditsumme rechtlich möglich, bei üblichen Konditionen von Tilgung und allgemeinen Zinssatz erlaubt das dem Kreditnehmer eine Zahlungspause von 5 Monaten, bis das Institut Ansprüche geltend machen darf.