Ob eine schiefe Nase oder zu große Brüste – mit einer Schönheitsoperation lässt sich alles korrigieren. Doch wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten, und welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?
Schönheits-Op von Krankenkasse zahlen lassen?
Dass die Kosten für eine Schönheitsoperation von einer Krankenkasse gezahlt werden, kommt nicht oft vor. Denn für gesetzliche und auch private Krankenkassen besteht keine Leistungspflicht, solange die Operation nicht medizinisch notwendig ist.
Um einen Zuschuss oder eine komplette Kostenübernahme zu erreichen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Etwa das durch den ästhetischen Eingriff Beschwerden gelindert oder Erkrankungen verhindert bzw. gebessert werden können.
Für eine Bewilligung der Kosten muss dann ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden. Außerdem muss der Antragsteller einen Bericht einreichen, in dem er präzise und ausführlich erklärt, warum die Schönheitsoperation für ihn von Nöten ist. Der Arzt muss ebenfalls eine Notwendigkeit-Erklärung vorbringen und erläutern, ob der Patient in psychologischer Behandlung ist oder welche Behandlungen und Maßnahmen bereits durchgeführt worden sind.
Sind alle Unterlagen zusammen, entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK), ob Teilkosten der Operation oder alle Kosten übernommen werden – oder eben gar nichts.
Was kostet nun eine Schönheitsoperation?
Da die Preise von Stadt zu Stadt und sogar von Arzt zu Arzt unterschiedlich sind, können nur grobe Richtlinien genannt werden: Eine Nasenoperation liegt durchschnittlich bei ca. 4.000 bis 7.000 Euro. Beim Facelifting kommt es auf den Umfang an und kostet zwischen 3.500 bis 12.000 Euro. Die Preise für eine Fettabsaugung belaufen sich je nach Maßnahmen und Behandlungsumfang von 1.500 bis 4.500 Euro.
Deutschlandweit nehmen über 400.000 Frauen eine OP in Anspruch. Davon lassen ungefähr 33.000 etwas am Gesicht machen, ca. 11.600 eine Fettabsaugung. Erschreckend ist, dass bei ca. 22 % etwas schief geht.