Die Schufa ist eine sogenannte Wirtschaftsauskunftei: Sie sammelt Daten und erteilt Auskünfte über die Kreditwürdigkeit. Damit vorhandene Einträge gelöscht werden können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Inhaltsverzeichnis
Was genau ist die Schufa?
Die Schufa ist eine privatrechtlich organisierte Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Getragen wird sie von kreditgebenden Unternehmen – der Geschäftszweck der Gesellschaft besteht im Schutz der Partner vor Kreditausfällen.
Dazu sammelt die Schufa Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Privatpersonen – im letzten Jahr war sie nach eigenen Angaben im Besitz von mehr als 492 Millionen Einzeldaten, die einen Kreis von rund 68 Millionen natürlichen Personen betrafen. Im selben Jahr erzielte das Unternehmen einen Umsatz von geschätzten 122 Millionen Euro.
Woher bekommt die Schufa ihre Daten?
Die Datensätze werden in einem Großteil der Fälle nicht durch die Schufa selbst ermittelt, sondern von den Vertragspartnern – vor allem Banken – an sie weitergeleitet. Für diese Informationsweitergabe ist allerdings die Einwilligung des Kunden erforderlich.
Zu den durch die Schufa selbst beschafften Informationen zählen unter anderem Daten aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen bei den Amtsgerichten. Die gespeicherten Datensätze enthalten neben persönlichen Angaben auch Hinweise auf getätigte Geschäfte, abweichendes Zahlungsverhalten, Missbräuche und getätigte Auskunfts-Anfragen.
Das Löschen von veralteten Schufa Einträgen erfolgt regelmäßig
Eine Löschung der Eintragungen ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Einträge über Anfragen müssen nach 12 Monaten entfernt werden. Werden Kredite zurückgezahlt oder erledigen sich Forderungen anderer Art, so erfolgt eine entsprechende Löschung regelmäßig nach drei Jahren.
Eine Bürgschaft wird nach Rückzahlung des Kredits umgehend gelöscht. Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden nach drei Jahren gelöscht – weist man jedoch nach, dass die Eintragung durch das Gericht früher entfernt wurde, so ist sie von der Schufa auf entsprechenden Hinweis hin ebenfalls sofort zu löschen.
Schlusswort
Jeder Bürger hat Anspruch auf eine Auskunft, welche Daten über ihn bei der Schufa gespeichert sind. Wer im Wege dieser Selbstauskunft Fehler oder veraltete Einträge entdeckt, der sollte sich umgehend mit der Schufa oder einer Verbraucherschutzzentrale in Verbindung setzen.