Wer verschuldet oder gar überschuldet ist, der ist nicht auf sich alleine gestellt: Neben den Verbraucherzentralen bieten beispielsweise auch Wohlfahrtsverbände Hilfestellungen und Beratungen für Betroffene an.
Was genau ist mit Überschuldung und Schulden gemeint?
Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Schulden ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber dritten Personen, die ihrer geschuldeten Gegenleistungspflicht bereits nachgekommen sind. Ist eine Person verschuldet, so gehören ihr weniger Werte, als zur Deckung der Verbindlichkeiten notwendig wären – selbst bei einer kompletten Übertragung aller vorhandenen Werte wären immer noch Schulden vorhanden.
Zuletzt existiert auch noch der Begriff der Überschuldung – für juristische Personen ist dieser in § 19 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) geregelt: Demnach liegt eine Überschuldung dann vor, wenn die bestehenden Verbindlichkeiten durch das Vermögen des jeweiligen Schuldners nicht mehr gedeckt werden können. Die Überschuldung verpflichtet den Geschäftsführer oder Vorstand gemäß § 15a Absatz 1 InsO dazu, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Wann ist man überschuldet?
Bei einer natürlichen Person wird von einer Überschuldung ausgegangen, wenn es dem Betroffenen nicht möglich ist, bestehende Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit auszugleichen, ohne dass seine Grundversorgung gefährdet wäre. Dabei wird sowohl vorhandenes Vermögen als auch regelmäßiges Einkommen in Betracht gezogen.
Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 3,5 Millionen Haushalte überschuldet, mehr als 6 Millionen volljährige Einzelpersonen sollen betroffen sein. In den meisten Fällen ist es kein Einzelereignis, das zur Überschuldung eines Privathaushalts führt, sondern eine Kumulation verschiedener Faktoren.
Dabei unterscheiden sich die Standpunkte von Schuldnern, Gläubigern und Beratungsstellen teilweise erheblich voneinander. Übereinstimmend werden Einkommenseinbußen oder der Verlust des Arbeitsplatzes als Ursachen für auftretende Überschuldungen eingeräumt.
Während sich Schuldner jedoch in vielen Fällen als Opfer der Situation sehen, nicht jedoch als Verantwortliche, sind die Gläubiger häufig der gegenteiligen Ansicht: Sie machen beispielsweise fehlende Selbsteinschränkung der Schuldner für den Zustand mitverantwortlich – Betroffene würden trotz Einkommenseinbußen ihr Konsumverhalten nicht entsprechend zurückschrauben.
Schuldnerberatungsstellen sehen in den meisten Fällen den Eintritt eines sogenannten „kritischen Lebensereignisses“ als Hauptursache einer Überschuldung, weitere Faktoren folgen dann meist sukzessive. Das Ereignis kann sich in vielen Formen äußern – plötzliche Arbeitslosigkeit oder Ehescheidungen sind ebenso erfasst wie fehlgeschlagene Selbstständigkeit, ungewollte Schwangerschaften oder Probleme mit Baufinanzierungen und Darlehensrückzahlungen.
Was soll ich machen, wenn ich überschuldet bin?
Experten raten Menschen, die von einer Überschuldung betroffen sind, sich möglichst unverzüglich Hilfe zu suchen. Schuldnerberatungsstellen bieten Hilfe bei Schulden – nicht nur in rechtlicher, sondern auch in psychologischer Hinsicht. Denn eine Überschuldung kann ein mental äußerst belastender Zustand sein.
Neben Einzelberatungen werden häufig auch Familienberatungen angeboten. Die Anlaufstellen fungieren zumeist gleichzeitig auch als Insolvenzberatungsstellen und geben Informationen über die Privatinsolvenz, die im neunten Teil der Insolvenzordnung geregelt ist (§§ 304 ff. InsO). Wurde das entsprechende Verfahren eröffnet, so kann es nach Ablauf einer Treuhandfrist von 6 Jahren zu einer gerichtlich beschlossenen Restschuldbefreiung kommen (§§ 286 ff. InsO).
Mittlerweile bieten einige Verbände auch die Schuldnerberatung im Internet an.
Ich danke Ihnen für den interessanten Artikel. Schulden zu haben ist keine schöne Erfahrung. Diesen Zustand sollte man unbedingt ändern. Man sollte sich unbedingt Hilfe holen.
Mit besten Grüßen,
Larsvon https://www.tarba-schluesseldienst-moenchengladbach.de