Unter der Sicherungsübereignung wird ein Vertrag verstanden, der zwischen dem Gläubiger bzw. Kreditgeber und Kreditnehmer abgeschlossen wird. Aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Übereignung ein Pfandrecht.
Bei der Sicherungsübereignung überträgt der Schuldner das Recht an einer bestimmten Sache dem Gläubiger, ohne dem Gläubiger diese Sache zu übergeben. Dieses wird in den §§ 929 und 930 BGB geregelt. Sie dient also demnach als Sicherheit bei Krediten oder Darlehen für die Bank und ist eine abstrakte Kreditsicherheit.
Für dieses Rechtsgeschäft ist der Kreditvertrag nach § 488 BGB, die dingliche Übereignung der Sicherheit nach § 930 BGB sowie die Sicherungsabrede.
Was passiert wenn die Sicherungsübereignung in Kraft tritt
Der Bank wird also das Eigentumsrecht an einer sogenannten beweglichen Sache, wie zum Beispiel ein einem Auto überlassen. Sollte der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, kann die Bank die bewegliche Sache verkaufen und damit die offenen Zahlungen begleichen.
Dies ist in § 771 ZPO geregelt. Bei einer Sicherungsübereignung darf der Schuldner die Sache weiter benutzen. Allerdings ist es ihm untersagt, diese Sache weiterzuverkaufen.
Jemand der eine Sicherungsübereignung besitzt ist gut dran
Im Falle einer Zwangsvollstreckung oder einer privaten Insolvenz liegt der Vorteil ganz klar bei der Bank, denn über die übereignete Sache im Rahmen der vorangegangenen Sicherungsübereignung darf nur sie und kein anderer Schuldner verfügen.
Die Bank ist somit der Eigentümer der Sache. Diese Art der Absicherung ist vor allem bei Autofinanzierungen weit verbreitet.