Wenn ein Rentner, egal ob Altersrente oder Vorruhestand, sich zur Rente etwas dazu verdienen möchte, dann sollte er einige Dinge berücksichtigen, da er mit bestimmten Abgaben rechnen muss.
Bei der Sozialversicherung gelten für Rentner besondere Regelungen. Wer als Rentner nicht nur seine Freizeit genießen will, sollte auf die besonderen Regeln der Sozialversicherung für Rentner achten.
Wann muss man als Rentner sozialversichert sein?
Für den altersbedingten Rentner, der lediglich seine Rente bezieht und keinen zusätzlichen Verdienst in Anspruch nimmt, gilt die generelle Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Verdient der Rentner durch eine berufliche Tätigkeit etwas zur Vollrente dazu, dann gelten besondere Bestimmungen.
Hier muss zwischen einem Minijob (bis 400 Euro) und einer normalen Tätigkeit unterschieden werden. Für den Minijob gilt die Betragsbefreiung des Rentners jedoch nicht für den Arbeitgeber. Dieser muss den Arbeitgeberanteil in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlen.
Für die Arbeitslosenversicherung entfällt auch der Arbeitgeberanteil bei einem Minijob. Die Beträge werden pauschal erhoben. So gelten für die Kranken- und Pflegeversicherung 15 % und für die Rentenversicherung 13 % als Arbeitgeberanteil für einen Minijob.
Wann muss mal als Rentner Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?
Verdient der Rentner mit seiner Tätigkeit mehr als 400 Euro im Monat, dann muss er auch einen Beitrag für die vier Sozialversicherungen leisten. Da sie aber generell nicht mehr versicherungspflichtig sind, gilt hier ein gesonderter Lohnsteuertarif, mit dem sie versteuert werden. Die Beiträge für die Sozialversicherungen werden nach dem Personengruppenschlüssel 119 berechnet.
Einen Unterschied in der Beitragsberechnung für einen Rentner findet sich jedoch nur im Bezug auf die Krankenversicherung. Hier muss der Rentner 7,9 % und sein Arbeitgeber nur 7 % des betragspflichtigen Einkommens bezahlen. In den restlichen Sozialversicherungen wird der Beitragssatz jeweils zur Hälfte durch den Arbeitgeber und -nehmer bezahlt.
Dies sind bei der Rentenversicherung 19,9 %, bei der Pflegeversicherung 1,95 % und bei der Arbeitslosenversicherung 3 %, jedoch nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Ab dem 65. Lebensjahr muss kein Rentner mehr einen Anteil an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, da er dann auch nicht mehr berechtigt ist, Leistungen daraus zu erhalten.
So kann ein Rentner für einen Minijob 400 Euro zur Altersrente dazu verdienen, ohne dass er einen Sozialversicherungsbeitrag zahlen muss. Verdient er hingegen 500 Euro im Monat brutto, dann wird das Einkommen um einen Beitrag von 39,50 Euro für die Krankenkasse, 49,75 Euro für die Rente und um 4,87 Euro für die Pflegeversicherung gekürzt.
Am Ende verdient der Rentner zu seiner Rente 405,88 Euro, wenn er das 65. Lebensjahr erreicht hat. Ansonsten muss er weitere 7,50 Euro an die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Anhand dieses Rechenbeispiels kann der Verbraucher sehen, dass ein Zusatzverdienst genau überlegt werden sollte.
Mitunter entstehen dem Rentner für eine Tätigkeit, die nur im geringen Maße höher als ein Minijob vergütet wird, mehr Kosten, sodass der Rentner am Ende weniger zur Verfügung hat als bei einem 400-Euro-Job.
Wie sieht es beim vorzeitigem Ruhestand aus?
Für Vorruheständler gelten im Grunde genommen die gleichen Regeln wie für berufstätige Vollrentner, jedoch müssen sie den vollen Krankenkassenbeitrag in Höhe von 8,2 % und der Arbeitgeber in Höhe von 7,3 % bezahlen.
Ich danke Ihnen für den interessanten Artikel. Bei solchen Fragen sollte man wirklich gut beraten sein. Am besten ist es immer, wenn man einen Termin mit einem unabhängigen Versicherungsmakler vereinbart.
Mit besten Grüßen,
Gerd