Eine Haftpflichtversicherung greift nur dann, wenn durch einen Fahrzeughalter ein Dritter einen Schaden hat. Um das eigene Fahrzeug zu schützen, kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Inhaltsverzeichnis
Für Ihren Gebrauchtwagen empfiehlt sich eine Teilkasko-Haftpflicht
Wer ein Auto kauft und dieses auch nutzen möchte, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zusätzlich ist es ratsam, weitere Schäden mit einer Teilkaskoversicherung abzudecken.
Diese greift in den Schadensfällen, die von der Haftpflicht nicht übernommen werden. Damit dies zeitnah und ohne Probleme geschieht, ist bei einem Abschluss einer Teilkaskoversicherung darauf zu achten, welche Schäden abgedeckt werden sollen.
Dazu zählen beispielsweise Lackschäden durch Hagel, Glasbruch oder Unfälle mit Wild. Jährlich werden etwa 200.000 Wildunfälle registriert. Tiere wie Rehe oder Wildschweine können große Schäden am Auto anrichten, die teure Reparaturen nach sich ziehen.
Darum kann auch eine Teilkasko bei Gebrauchtwagen nützlich sein
Auch bei Gebrauchtwagen ist es deshalb sinnvoll, neben der Haftpflicht eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Neben den Schäden durch das Wetter ist auch der Diebstahl von Zubehör, wie dem eingebauten Navigationssystem oder dem CD-Player, durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Bei rund 40.000 Autodiebstählen und Aufbrüchen pro Jahr ist es durchaus sinnvoll, den zusätzlichen Schutz in Anspruch zu nehmen.
Diese Kosten werden nicht von der Teilkasko übernommen
Anders liegt der Fall, wenn der Fahrzeugführer einen Unfall selbst verschuldet hat. In diesem Fall ist die Teilkaskoversicherung nicht verpflichtet, zu zahlen. Solche Schäden werden dann lediglich von einer Vollkasko übernommen.
Vor dem Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist es lohnenswert, die einzelnen Angebote zu vergleichen. Die Höhe der Beiträge ist immer abhängig vom Fahrzeugtyp, von der Eigenbeteiligung des Fahrzeughalters und von den enthaltenen Leistungen.