Devisenhandelsgeschäft, bei dem die Erfüllung der beiderseitigen Lieferverpflichtungen später als am zweiten Geschäftstag nach Geschäftsabschluss erfolgt.
Devisenhandelsgeschäft, bei dem die Erfüllung der beiderseitigen Lieferverpflichtungen später als am zweiten Geschäftstag nach Geschäftsabschluss erfolgt.





