Oft wird eine Lebensversicherung für den Todesfall abgeschlossen, um so einen Dritten (Bezugsberechtigten) zu begünstigen. Somit wird dessen Lebensunterhalt schon frühzeitig gesichert.
Ausgezahlt wird an diese Person die vertraglich festgelegte Versicherungssumme, unabhängig davon, in welcher Höhe die Beiträge bisher geleistet wurden.