Der etwas veraltete Begriff der Tratten bezieht sich auf eine bestimmte Art von Wertpapieren, den Wechseln. Konkret definieren Tratten Wechselsituationen zwischen einem Schuldner und einem Begünstigten.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Wechsel?
Wechsel sind gemäß Artikel 1 des Wechselgesetzes aus dem Jahre 1933 Wertpapiere, bei dem der Aussteller dem Bezogenen eine dringende Zahlungsanweisung stellt. Sie beinhalten die Zahlung einer Geldsumme an den Aussteller selbst oder an einen Dritten. Dabei ist der Zeitpunkt und der Ort der fälligen Zahlung genau angegeben.
Für den Wechsel muss der Aussteller eine Urkunde mit den gegebenen Bedingungen ausstellen und vom Bezogenen unterschreiben lassen. Nur mit dieser Urkunde kann der Wechsel vom Aussteller vor der Bank gültig gemacht werden.
Für was wird das Wort Tratte verwendet?
Der Begriff Tratten wird gelegentlich für einen Wechsel allgemein gebraucht, bezieht sich aber eigentlich auf eine konkrete Situation im Wechselgeschäft zwischen Begünstigtem (Trassant) und Schuldner (Trassat). Tratten, zu englisch „Draft“ zählen zu den häufigsten Formen von Wechseln.
Der Unterschied zwischen Tratten und Akzepte
Die Ausgangslage für Tratten ist gegeben, wenn der Begünstigte, also der Gläubiger, dem Schuldner einen Wechsel per Post zuschickt, um ihn bestätigen zu lassen. Solange die Wechsel noch nicht vom Schuldner unterschrieben sind, sind sie noch nicht gültig und werden Tratten genannt.
Erst mit der Unterschrift akzeptiert der Schuldner den Wechsel und der Gläubiger kann das Geld von der Bank abheben. Damit handelt es sich nicht mehr um Tratten, sondern um Akzepte.