Bei der vertraglichen Vereinbarung zur Eröffnung eines Treuhandkontos muss der Treuhandgeber erklären, dass das Vermögen dem Treuhänder übergeben wird und dieser es in eigener Rechnung verwalten darf.
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Der Vermögensverwalter kann mit dem Geld auf dem Treuhandkonto wirtschaften
Das sogenannte Anderkonto oder auch Treuanderkonto ist eine bestimmte Variante des Treuhandkontos. Generell ist bei der Benennung eines solchen Treuhandkontos allerdings immer das Anderkonto gemeint.
Hierbei wird ein Anderkonto zwar beispielsweise von einem Bankkunden oder einem Treuhänder in seinem eigenen Namen eröffnet, allerdings kann der Treugeber dieses nach den eigenen Entscheidungen verwalten. Das bedeutet, dass der Vermögensverwalter oder eben die Bank das zur Verfügung gestellte Geld in der eigenen Treuhand anlegen oder damit wirtschaften kann.
Die zwei Vertragsformen
Zusätzlich werden bei der Vertragsgestaltung eines Treuhandkontos 2 unterschiedliche Vertragsformen unterschieden. Besteht diesbezüglich eine Kundenbeziehung zwischen einem Treuhänder und einem Treugeber, dann wird von einem Treuhandvertrag gesprochen. Wird das Konto allerdings zwischen einer Bank und einem Treuhänder eröffnet, so wird dies als ein Kontovertrag benannt.
Die Treuhandkonten werden zudem unterschieden zwischen dem offenen und dem verdeckten Konto. Das Anderkonto als die häufigste vertragliche Variante ist insbesondere für die 6 Berufsgruppen der Rechtsanwälte, der Steuerberater, der Notare, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte und der Steuerbevollmächtigten von Interesse.
Das sind alles offene Treuhandkonten
Zu den offenen Treuhandkonten zählen auch die „sonstigen offenen Treuhandkonten“, welche von den gesetzlichen und privaten Treuhändern eröffnet werden, die keine Anderkonten einrichten dürfen. Zu den gesetzlichen Treuhändern zählen die Nachlass- oder Insolvenzverwalter.
In der Kontobezeichnung müssen dann beispielsweise auch der Name des Nachlassverwalters und seine Funktionskennzeichnung erwähnt werden. Private Treuhänder können Vermieter oder Vereine sein.
Das verdeckte Treuhandkonto
Bei der Eröffnung eines verdeckten Treuhandkontos ist dann nur wesentlich, dass dieses ohne einen Zusatz zur Kennzeichnung des Treuhandverhältnisses geführt werden darf. Wichtiges Merkmal ist also, dass das Treuhandverhältnis in diesem Fall nicht erkennbar sein darf.
Ein Beispiel ist die EGA, die bei der Anzahlung von Fahrzeugen dem Käufer einen Treuhandservice von 39,95 Euro anbietet. Diese 2001 gegründete Dienstleistung gewährt dem Käufer, dass das Geld sicher von dem Autohändler verwaltet wird. Ein solches Konto kann auch für einen Baukredit aufgenommen werden. Hier ist es wichtig, die Zinsen zur vereinbaren, die seit Anfang dieses Jahres bei etwa 3,5 % diesbezüglich liegen.