Die Überschussbeteiligung hat eine große Bedeutung für die Kapitallebensversicherung. Durch die Überschussbeteiligung wird i.d.R. die Ablaufleistung der Versicherung erhöht.
Alternativ könnte die Überschussbeteiligung auch zu einer Verkürzung der Versicherungsdauer benutzt werden. Diese Regelung ist in der Praxis aber eher selten. Bei einer Laufzeit von ca. 25 Jahren wird bei Ablauf der Versicherung aufgrund der Überschussbeteiligung oft das doppelte der Versicherungssumme ausgezahlt.
Da künftige Entwicklungen (z. B. Höhe der Kapitalmarktzinsen, Entwicklung der Aktienkurse) die Höhe der Überschussbeteiligung bestimmen, ist bei Vertragsabschluss die Ablaufleistung der Versicherung nicht genau zu bestimmen. Orientierungshilfe geben die Ergebnisse der Vergangenheit.
Es wurden von Verbraucherschutzorganisationen (z. B. Stiftung Warentest) bei vergleichenden Untersuchungen erhebliche Unterschiede bei den Ablaufleistungen der einzelnen Versicherungen festgestellt.